Mittlerer Schulabschluss
Der Abschluss nach Klasse 10, in Nordrhein-Westfalen auch Fachoberschulreife genannt, mit dem eine Ausbildung oder je nach Vermerk die Oberstufe offensteht.
Abschlüsse und Prüfungen
Verbindlich ist, was die Schule Ihres Kindes sagt. Diese Seite erklärt den Begriff, sie ersetzt keine Auskunft der Schule.
Verwandte Begriffe
Was er ist
Der mittlere Schulabschluss ist der Abschluss am Ende der Sekundarstufe I. In Nordrhein-Westfalen trägt er auch den Namen Fachoberschulreife, abgekürzt FOR. Er ist der Abschluss, den die meisten Ausbildungsbetriebe erwarten, und die Grundlage für den Weg in die gymnasiale Oberstufe.
Wie er zustande kommt
Er ergibt sich aus den Leistungen des Abschlussjahrgangs zusammen mit den Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10. Geprüft wird zentral in Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Zeugnisnoten und die Prüfungsergebnisse werden dabei zusammengeführt, eine einzelne schwache Prüfung entscheidet also nicht allein.
Mit und ohne Qualifikationsvermerk
Der wichtige Unterschied steckt nicht im Abschluss selbst, sondern im Vermerk. Mit Qualifikationsvermerk berechtigt der Abschluss zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, ohne ihn nicht. Für Familien, die das Abitur im Blick haben, ist das die eigentliche Zielmarke der Klasse 10.
Wann man handeln sollte
Wer erst nach dem Halbjahreszeugnis der Klasse 10 merkt, dass es für den Vermerk knapp wird, hat wenig Spielraum: die Prüfungen liegen dann schon nah. Der Zeitpunkt, an dem sich der Kurs noch ändern lässt, ist das Ende der Klasse 9.
Ausführlicher im Ratgeber
ZP 10 in NRW: die Zentralen Prüfungen ohne Panik vorbereitenAm Ende der zehnten Klasse schreibt in Nordrhein-Westfalen fast jeder Jahrgang dieselben Prüfungen. Wer früh und richtig anfängt, nimmt ihnen den Schrecken.
Häufige Fragen
Gemeint ist dasselbe Abschlussniveau. Der Abschluss ist nicht an die Realschule gebunden, er wird auch an Gesamt-, Sekundar- und Hauptschulen sowie am Berufskolleg erreicht.
Die genauen Anforderungen stehen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes. Die Schule Ihres Kindes gibt darüber verbindlich Auskunft, das Schulministerium veröffentlicht die aktuelle Fassung.
Wo es verbindlich steht
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Alle Begriffe stehen im Schullexikon, ausführlicher wird es im Ratgeber.
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