Schullexikon
Im Schuljahr fallen Begriffe, die niemand erklärt: blauer Brief, Qualifikationsvermerk, sonstige Mitarbeit, Nachprüfung. Hier steht in verständlichen Worten, was sie bedeuten und was sie für Ihr Kind heißen.
01
Schulformen und Stufen
Welche Schule welchen Weg öffnet und wie die Jahrgänge heißen.
- ErprobungsstufeDie Klassen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen, die als eine Einheit geführt werden: zwischen den beiden Jahren wird nicht versetzt.
- GesamtschuleEine Schulform, die alle Abschlüsse unter einem Dach anbietet und die Entscheidung über den Bildungsweg auf spätere Jahrgänge verschiebt.
- Gymnasiale OberstufeDie letzten Jahre bis zum Abitur, aufgeteilt in Einführungsphase und Qualifikationsphase, in denen Noten unmittelbar in das Abiturzeugnis einfließen.
- GymnasiumDie Schulform, die auf direktem Weg zum Abitur führt und die gymnasiale Oberstufe im eigenen Haus hat.
- RealschuleEine Schulform der Sekundarstufe I, die zum mittleren Schulabschluss führt und Theorie und Anwendung stärker verbindet als das Gymnasium.
02
Abschlüsse und Prüfungen
Was am Ende einer Schulzeit steht und wie man dorthin kommt.
- AbiturDer Abschluss der gymnasialen Oberstufe, der die allgemeine Hochschulreife verleiht und sich aus Kursnoten und Prüfungen zusammensetzt.
- Mittlerer SchulabschlussDer Abschluss nach Klasse 10, in Nordrhein-Westfalen auch Fachoberschulreife genannt, mit dem eine Ausbildung oder je nach Vermerk die Oberstufe offensteht.
- QualifikationsvermerkDer Zusatz auf dem mittleren Schulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
03
Noten, Zeugnisse, Versetzung
Wie eine Note zustande kommt und was passiert, wenn es eng wird.
- Blauer BriefDie schriftliche Mitteilung der Schule, dass die Leistungen in einem Fach für die Versetzung nicht ausreichen.
- HalbjahreszeugnisDas Zeugnis zur Mitte des Schuljahres, das den Leistungsstand festhält und Warnungen zur Versetzung enthält.
- Klassenarbeit und KlausurDie schriftlichen Leistungsnachweise der Schule: Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I, Klausuren in der Oberstufe, beide mit angekündigtem Termin.
- NachprüfungEine Prüfung nach dem Zeugnis, mit der eine Note verbessert und dadurch in bestimmten Fällen die Versetzung oder ein Abschluss noch erreicht werden kann.
- Sonstige MitarbeitDer Teil der Zeugnisnote, der nicht aus schriftlichen Arbeiten stammt: Beiträge im Unterricht, Referate, Tests, Hefte und Mappen.
- VersetzungDie Entscheidung am Schuljahresende, ob ein Kind in die nächste Klasse aufrückt, getroffen von der Klassenkonferenz auf Grundlage des ganzen Zeugnisses.
04
Förderung und Unterstützung
Wo Kinder mit besonderem Bedarf Hilfe bekommen und wer sie bezahlt.
- Bildung und TeilhabeLeistungen für Familien mit geringem Einkommen, aus denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Lernförderung bezahlt werden kann.
- DyskalkulieEine anhaltende Rechenschwäche, bei der grundlegende Mengen- und Zahlvorstellungen fehlen und nicht bloß Übung.
- FörderunterrichtZusätzlicher Unterricht durch die Schule selbst, der Lücken schließen soll und im Unterschied zur Nachhilfe nichts kostet.
- HausaufgabenbetreuungEine betreute Zeit, in der Kinder ihre Hausaufgaben erledigen, mit Aufsicht und Hilfe bei Rückfragen, aber ohne eigenen Unterricht.
- LRSLese-Rechtschreib-Schwierigkeiten: anhaltende Probleme beim Lesen und Schreiben, die nicht mit fehlender Übung oder mangelnder Begabung erklärbar sind.
- NachteilsausgleichEine schulische Anpassung der Prüfungsbedingungen, etwa mehr Zeit oder andere Hilfsmittel, die eine Beeinträchtigung ausgleicht, ohne die Anforderungen zu senken.
05
Lernen und Unterricht
Begriffe, die im Unterricht und beim Lernen zu Hause vorkommen.
- KernlehrplanDie Vorgabe des Landes, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler in einem Fach bis zum Ende einer Stufe erreicht haben müssen.
- KleingruppeUnterricht mit wenigen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig, bei dem jeder in derselben Stunde mehrfach an die Reihe kommt.
- LernstandserhebungLandesweit gleiche Tests in Klasse 8, die den Stand einer Lerngruppe erheben und ausdrücklich nicht benotet werden.
- OperatorenDie festgelegten Arbeitsanweisungen in Aufgabenstellungen, etwa nennen, erläutern oder erörtern, die jeweils eine bestimmte Leistung verlangen.
- Verteiltes LernenDenselben Stoff über mehrere Tage in kurzen Einheiten wiederholen statt in einer langen Sitzung, nachweislich wirksamer als Lernen am Vorabend.
Verbindlich ist immer, was die Schule Ihres Kindes und das Schulministerium Nordrhein-Westfalen sagen. Diese Seiten erklären die Begriffe, sie ersetzen keine Auskunft der Schule und keine Rechtsberatung.
Ausführlicher wird es im Ratgeber.
Die erste Stunde kostet nichts.
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