Bildung und Teilhabe
Leistungen für Familien mit geringem Einkommen, aus denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Lernförderung bezahlt werden kann.
Förderung und Unterstützung
Verbindlich ist, was die Schule Ihres Kindes sagt. Diese Seite erklärt den Begriff, sie ersetzt keine Auskunft der Schule.
Verwandte Begriffe
Was dahintersteckt
Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Dazu gehören Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Ausflüge, Vereinsbeiträge und, für viele der wichtigste Punkt, ergänzende Lernförderung. Der Rechtsrahmen steht im Sozialgesetzbuch, umgesetzt wird er vor Ort.
Warum das viele nicht wissen
Der Anspruch ist an den Bezug bestimmter Leistungen gebunden, nicht an die Schule, und deshalb spricht in der Schule oft niemand darüber. Familien erfahren davon häufig zufällig. Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist die Frage in jedem Fall eine Nachfrage wert.
Wer entscheidet
Zuständig ist Ihre Kommune oder das Jobcenter, in Krefeld die Stadt beziehungsweise das Jobcenter Krefeld. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch besteht und in welchem Umfang Lernförderung bewilligt wird. Die Schule wird meistens gebeten zu bestätigen, dass die Förderung nötig und geeignet ist, das Lernziel zu erreichen.
Was wir dazu sagen können und was nicht
Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, und wir rechnen nichts für Sie ab. Was wir sagen können: fragen Sie zuerst bei der Stadt oder dem Jobcenter nach, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Die Reihenfolge ist wichtig, weil eine Bewilligung sich üblicherweise auf einen bewilligten Zeitraum bezieht und nicht rückwirkend erteilt wird.
Häufige Fragen
Das entscheidet Ihre Kommune oder das Jobcenter, nicht der Anbieter. Fragen Sie dort nach Leistungen für Bildung und Teilhabe und lassen Sie sich sagen, welche Nachweise gebraucht werden.
An die Stadt Krefeld beziehungsweise an das Jobcenter Krefeld. Die Stadt informiert dazu auf ihren Seiten und nennt die zuständige Stelle.
Vorher. Eine Bewilligung gilt in der Regel ab dem Zeitpunkt der Entscheidung, nicht rückwirkend für bereits genommene Stunden.
Wo es verbindlich steht
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Die erste Stunde kostet nichts.
Schreiben Sie uns, was in der Schule gerade nicht läuft. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag und schlagen einen Termin für die Probestunde vor.
Ohne Umweg
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