Nachteilsausgleich
Eine schulische Anpassung der Prüfungsbedingungen, etwa mehr Zeit oder andere Hilfsmittel, die eine Beeinträchtigung ausgleicht, ohne die Anforderungen zu senken.
Förderung und Unterstützung
Verbindlich ist, was die Schule Ihres Kindes sagt. Diese Seite erklärt den Begriff, sie ersetzt keine Auskunft der Schule.
Verwandte Begriffe
Ausgleich, keine Erleichterung
Ein Nachteilsausgleich verändert nicht, was gekonnt werden muss, sondern wie es gezeigt werden darf. Typisch sind verlängerte Bearbeitungszeiten, größere Schrift, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel. Weil die Anforderung gleich bleibt, wird der Ausgleich auch nicht im Zeugnis vermerkt.
Wer ihn bekommt
In Frage kommt er bei Beeinträchtigungen, die das Zeigen der Leistung erschweren, ohne die Leistungsfähigkeit selbst zu betreffen: Sinnesbeeinträchtigungen, körperliche und chronische Erkrankungen, in bestimmten Fällen auch Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Über den Einzelfall entscheidet die Schule.
Wie man ihn beantragt
Der Weg führt über die Klassenlehrkraft und die Schulleitung, meist gestützt auf eine ärztliche oder schulpsychologische Stellungnahme. Wichtig ist der Zeitpunkt: ein Ausgleich, der zwei Wochen vor der Abschlussprüfung beantragt wird, kommt oft zu spät, weil die Prüfungsorganisation dann schon steht.
Der Unterschied zum Notenschutz
Nachteilsausgleich und Notenschutz sind nicht dasselbe. Beim Notenschutz wird ein Leistungsbereich anders gewichtet, etwa die Rechtschreibung. Das kann im Zeugnis vermerkt werden und hat andere Folgen. Lassen Sie sich in der Schule genau erklären, worüber Sie gerade sprechen.
Häufige Fragen
Ein Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht vermerkt, weil die Anforderungen unverändert bleiben. Beim Notenschutz kann das anders sein. Die Schule sagt Ihnen für den konkreten Fall, was gilt.
So früh wie möglich und nicht erst vor einer Abschlussprüfung. Prüfungsorganisation braucht Vorlauf.
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