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LernFokus Nachhilfeinstitut

Nachteilsausgleich

Eine schulische Anpassung der Prüfungsbedingungen, etwa mehr Zeit oder andere Hilfsmittel, die eine Beeinträchtigung ausgleicht, ohne die Anforderungen zu senken.

Förderung und Unterstützung

Verbindlich ist, was die Schule Ihres Kindes sagt. Diese Seite erklärt den Begriff, sie ersetzt keine Auskunft der Schule.

Verwandte Begriffe

Ausgleich, keine Erleichterung

Ein Nachteilsausgleich verändert nicht, was gekonnt werden muss, sondern wie es gezeigt werden darf. Typisch sind verlängerte Bearbeitungszeiten, größere Schrift, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel. Weil die Anforderung gleich bleibt, wird der Ausgleich auch nicht im Zeugnis vermerkt.

Wer ihn bekommt

In Frage kommt er bei Beeinträchtigungen, die das Zeigen der Leistung erschweren, ohne die Leistungsfähigkeit selbst zu betreffen: Sinnesbeeinträchtigungen, körperliche und chronische Erkrankungen, in bestimmten Fällen auch Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Über den Einzelfall entscheidet die Schule.

Wie man ihn beantragt

Der Weg führt über die Klassenlehrkraft und die Schulleitung, meist gestützt auf eine ärztliche oder schulpsychologische Stellungnahme. Wichtig ist der Zeitpunkt: ein Ausgleich, der zwei Wochen vor der Abschlussprüfung beantragt wird, kommt oft zu spät, weil die Prüfungsorganisation dann schon steht.

Der Unterschied zum Notenschutz

Nachteilsausgleich und Notenschutz sind nicht dasselbe. Beim Notenschutz wird ein Leistungsbereich anders gewichtet, etwa die Rechtschreibung. Das kann im Zeugnis vermerkt werden und hat andere Folgen. Lassen Sie sich in der Schule genau erklären, worüber Sie gerade sprechen.

Häufige Fragen

Weiterlesen

Alle Begriffe stehen im Schullexikon, ausführlicher wird es im Ratgeber.

Die erste Stunde kostet nichts.

Schreiben Sie uns, was in der Schule gerade nicht läuft. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag und schlagen einen Termin für die Probestunde vor.

Ohne Umweg

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