Versetzung
Die Entscheidung am Schuljahresende, ob ein Kind in die nächste Klasse aufrückt, getroffen von der Klassenkonferenz auf Grundlage des ganzen Zeugnisses.
Noten, Zeugnisse, Versetzung
Verbindlich ist, was die Schule Ihres Kindes sagt. Diese Seite erklärt den Begriff, sie ersetzt keine Auskunft der Schule.
Verwandte Begriffe
Eine Entscheidung über das ganze Zeugnis
Über die Versetzung entscheidet nicht eine einzelne Note, sondern die Klassenkonferenz auf Grundlage aller Fächer. Schwache Leistungen in einem Fach können durch bessere in anderen ausgeglichen werden, wobei die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache ein besonderes Gewicht haben. Die genauen Regeln stehen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes.
Es kommt nicht überraschend
Wenn die Versetzung gefährdet ist, muss die Schule die Eltern darüber informieren, üblicherweise mit dem Halbjahreszeugnis. Diese Benachrichtigung ist im Volksmund der blaue Brief. Sie ist keine Entscheidung, sondern eine Vorwarnung, und sie ist der Zeitpunkt, an dem sich am meisten bewegen lässt.
Was danach noch geht
Auch wenn das Zeugnis am Ende nicht reicht, ist die Sache oft nicht abgeschlossen: in bestimmten Fällen ist eine Nachprüfung möglich, in der eine Note nachträglich verbessert werden kann. Ob sie in Frage kommt, sagt Ihnen die Schule, und zwar am besten, bevor die Sommerferien beginnen.
Wiederholen ist kein Weltuntergang
Ein wiederholtes Schuljahr trägt einen schlechten Ruf, der selten zu dem passt, was danach tatsächlich geschieht. Entscheidend ist, ob die Ursache mitwiederholt wird. Wenn ein Kind ein Jahr lang denselben Stoff mit derselben Lücke darunter hört, ändert sich wenig. Wird die Lücke in den Sommerferien und im ersten Halbjahr geschlossen, ändert sich viel.
Häufige Fragen
In der Regel mit dem Halbjahreszeugnis. Warten Sie nicht darauf: wenn Sie im Herbst mehrere schwache Arbeiten sehen, ist das Elterngespräch schon jetzt fällig.
Innerhalb bestimmter Regeln ja. Wie genau ausgeglichen werden darf, hängt von Schulform und Jahrgang ab und steht in der Prüfungsordnung des Landes. Die Klassenlehrkraft kann Ihnen das für den konkreten Fall sagen.
Wo es verbindlich steht
Alle Begriffe stehen im Schullexikon, ausführlicher wird es im Ratgeber.
Die erste Stunde kostet nichts.
Schreiben Sie uns, was in der Schule gerade nicht läuft. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag und schlagen einen Termin für die Probestunde vor.
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